Geschwister-Scholl-Schule
Aktuelle Meldung
05.08.2022
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die derzeit nach wie vor hohen Infektionszahlen haben die Landesregierung veranlasst, ein
überarbeitetes Handlungskonzept für den Schulstart in diesem Jahr zu entwickeln.
Das Ziel ist es, den Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten.
Auf einige Maßnahmen des Handlungskonzepts möchten wir besonders hinweisen:
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Wir empfehlen dringend das freiwillige Tragen der Maske!
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Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies
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bedeutet, dass wir Sie als Erziehungsberechtigte darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall, das heißt bei Symptomen
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(Husten, Fieber, Schnupfen, reduziertem Allgemeinzustand) vor Antritt des Schulwegs selbst zu testen und bei einem
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positiven Ergebnis zuhause zu behalten. Bitte informieren Sie zeitnah die Schule. Für die häusliche Testung im
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Verdachtsfall erhält Ihr Kind monatlich 5 Tests von der Schule.
Hinweis zum Umgang in der Schule:
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten an Ihrem ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule
freiwillig mit einem Antigenselbsttest zu testen.
Bei einer anlassbezogenen Selbsttestung zu Hause müssen die Erziehungsberechtigten eine schriftliche
Bestätigung des negativen Antigenselbsttest den Schülerinnen und Schüler für den selbigen Tag mitgeben.
einen entsprechenden Vordruck erhält Ihr Kind mit den Tests)
In dringenden Fällen, kann eine anlassbezogene Testung von Schülerinnen und Schüler während des
Unterrichts durchgeführt werden.
Es gelten selbstverständlich die bisherigen Hygienevorschriften und Maßnahmen zur Infektionsvermeidung
weiter. Wir alle hoffen, dass wir so das Infektionsgeschehen eindämmen können.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten ein gutes und
erfolgreiches Schuljahr 2022/2023.
Herzliche Grüße
D. Börger, Schuleiter
09.03.2022
Geschwister-Scholl-Schule setzt Friedenszeichen
Da das Kriegsgeschehen in der Ukraine die 78 Schülerinnen und Schüler der
Geschwister-Scholl-Schule sehr bewegt hat, entstand der Wunsch, ein Zeichen für
den Frieden in den Landesfarben der Ukraine zu setzen. Sie bekundeten somit,
gemeinsam mit ihren Lehrkräften, ihre Solidarität mit dem ukrainischen Volk und
hoffen auf ein baldiges Ende der Kriegshandlungen. Während einer Minute des
Schweigens und der Stille gedachten sie aller Menschen, die von Kriegen betroffen
sind, die ihr Zuhause zurücklassen mussten und Familienangehörige und Freunde
verloren haben.
16.02.2022
!!! Schulschluss für den 17.02.2022 aufgrund einer Unwetterwarnung !!!
Am Donnerstag, 17.02.2022, findet aufgrund einer Unwetterwarnung kein Unterricht statt.
Das Schulministerium schreibt dazu:
"[...] laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom
16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis erwartet:
verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
in Hochlagen Orkanböen.
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen
schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“
vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.
Herzliche Grüße
D. Börger & J. Habig
(Schulleitung)
29.10.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung hat beschlossen, ab Dienstag, dem 2. November 2021 auf das Tragen des Mundnasenschutzes (Maske) am Sitzplatz zu verzichten. Konkret bedeutet das, dass alle Schülerinnen und Schüler während des Unterrichtes, wenn sie sich an ihrem Sitzplatz befinden, die Maske abnehmen dürfen.
Im Schulgebäude und bei allen Bewegungen im Gebäude oder im Klassenraum muss die Maske weiterhin getragen werden.
Angesichts rasant steigender Infektionszahlen und damit drohender Quarantänemaßnahmen – gerade auch in der Altersgruppe der 11 bis 18-jährigen - empfehlen wir dringend das freiwillige Tragen der Maske!
Auch wenn es unbestritten eine lästige Angelegenheit ist, hat sich das Tragen der Maske auch im Unterricht als eine sehr effektive Schutzmaßnahme erwiesen, um Infektionszahlen zu begrenzen und den geordneten Präsenzbetrieb zu ermöglichen.
Mit dem Tragen der Maske schützen wir uns und andere!
Herzliche Grüße
D. Börger & J. Habig
(Schulleitung)
28.05.2021
Wichtiges Update zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 31.05.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, 31. Mai 2021 kehren grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler zu einem angepassten Präsenzunterricht zurück. Das bedeutet, dass alle Unterrichtsstunden im Präsenzunterricht in der Schule stattfinden.
Für die Unterrichtstage vom 31.05. bis zum 02.06.2021 gilt noch der bisherige Stundenplan.
Am Donnerstag und Freitag (03.06. und 04.06.) ist unterrichtsfrei!
Ab Montag, dem 07.06.2021, gilt dann ein neuer Stundenplan mit bis zu 7 Stunden täglich. Den neuen Stundenplan erhalten die Schülerinnen und Schüler in der kommenden Woche.
Zur Teilnahme am Präsenzunterricht sind die Selbsttest der Schülerinnen und Schüler weiterhin verpflichtend!
Weitere Termine:
Der letzte Schultag für die Jahrgangsstufe 10 ist am 18.06.2021.
Die Entlassfeier für die Jahrgangsstufe 10 ist am 25.06.2021. An diesem Tag haben die Jahrgänge 8 und 9 einen Studientag.
Die Zeugnisausgabe zum Ende des Schuljahres erfolgt am 02.07.2021 in der 3. Stunde.
Herzliche Grüße!
D. Börger
Schulleiter
06.05.2021
Wichtiges Update zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 10.05.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
gestern Nachmittag erreichte uns die Nachricht, dass ab kommenden Montag, 10.05.2021, die weiterführenden Schulen des Kreises Recklinghausen mit dem Wechselunterricht starten können.
Konkret bedeutet das, dass für einzelne Jahrgänge an unterschiedlichen Tagen Präsenzunterricht in der Schule stattfindet. An den anderen Tagen ist Distanzunterricht.
Präsenzunterricht in der Schule:
Jahrgang 10: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag (Testung am Montag und Donnerstag)
Jahrgang 9: Montag, Mittwoch, Donnerstag (Testung am Montag und Mittwoch)
Jahrgang 8: Dienstag, Mittwoch, Freitag (Testung am Dienstag und Freitag)
Der bisherige Stundenplan gilt weiterhin.
Zur Teilnahme am Präsenzunterricht sind die Selbsttest der Schülerinnen und Schüler verpflichtend!
Probleme beim Distanzunterricht:
Nicht selten treten, nach Aussage der Schülerinnen und Schüler, in letzter Zeit „technische Probleme“ bei der Teilnahme am Distanzunterricht auf. Eine häufige Ursache liegt in der zu geringen Datenleistung der heimischen Internetverbindung. Hier kann die Schule leider keine Abhilfe schaffen.
Um eventuell anders gelagerte „technischen Probleme“ beheben zu können, ist es hilfreich, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Endgeräte mit in die Schule bringen, damit hier vor Ort versucht werden kann, Abhilfe zu schaffen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zu den Bürozeiten (Mo, Mi, Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
D. Börger
Schulleiter
18.04.2021
***Aktualisiert***
Wichtiges Update zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 19.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Samstagmittag erreichte uns die Information, dass das Land NRW dem Antrag des Kreises Recklinghausen,
ab Montag alle Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen) weiter im Distanzunterricht zu
beschulen, stattgegeben hat.
Die entsprechende Pressemitteilung des Kreises Recklinghausen können Sie einsehen unter:
http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1069285.html
Aus diesem Grund bleibt es dabei, dass ab Montag, 19.04.2021 die Schülerinnen und Schüler der 8.
und 9. Klassen im Distanzunterricht bleiben. Für den Jahrgang 10 findet der Präsenzunterricht zur
Prüfungsvorbereitung in der Schule statt. Es gilt der Stundenplan von 15.04.2021.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin eine Pflicht zur zweimaligen Testung auf das Coronavirus für alle
am Präsenzunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler besteht. Die Selbsttests in Klasse 10
werden hier in der Schule in der kommenden Woche am Montag, 19.04.2021 und Donnerstag,
22.04.2021 stattfinden. Alternativ können Schülerinnen und Schüler sich auch bei einer zugelassenen
Teststelle testen lassen (sog. "Bürgertest") und das negative Testergebnis in der Schule vorzeigen.
Ein solches Testergebnis darf aber nicht älter als 48 Stunden sein.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zunächst an die Klassenleitungen Ihrer Kinder.
Mit freundlichem Gruß
D. Börger
Schulleiter
09.04.2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nach den Osterferien dürfen nur die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen am Präsenzunterricht (Mo., Di., Do., Fr.)in der Schule teilnehmen.
Für alle anderen Klassen gibt es Distanzuntericht in der bewährten Form. Die Stundenpläne werden über die Klassenleitungen verschickt.
Mit dem Präsenzunterricht ist eine verpflichtende Testung (montags und donnerstags) verbunden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Schule einem Selbsttest unterziehen oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Ohne die Vorlage eines solchen Dokumentes oder der Selbsttestung in der Schule ist die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt. In der Schulmail des Ministeriums heiß es dazu:
„…Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
Es gelten selbstverständlich die bisherigen Hygienevorschriften und Maßnahmen zur Infektionsvermeidung weiter. Wir alle hoffen, dass wir so das Infektionsgeschehen eindämmen können und sehr bald auch die weiteren Jahrgänge wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Wir halte Sie und euch weiterhin auf dem Laufenden…
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen und Euch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
D. Börger, Schulleiter
16.03.2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht wird ebenfalls die Möglichkeit zur Nutzung von Corona-Selbsttests in der Schule angeboten.
Mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen können in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden. Nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.
Bitte lesen Sie die folgenden Punkte aufmerksam durch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes oder die schulleitung.
Informationen zu Selbsttests
Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma _Roche_ an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Ort und Zeit der Testung
Die Testungen finden in den Klassen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen (Klassen 8a/8b/10A am 22.03.2021 und die Klassen 9a/9b/10B am 25.03.2021) grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes statt.
Das schulische Personal - insbesondere Lehrerinnen und Lehrer - beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test
unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen
Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen
Zudem sind die Vorgaben insbesondere der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) weiterhin in vollem Umfang zu beachten. Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in
der Schule.
Und es gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern müssen Kontakt mit der
Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
Ablauf einer Testung in der Schule
Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Davor und danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.
Ergebnisinterpretation des Selbsttests
Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.
Umgang mit einem positiven Testergebnis
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.
Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin:
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person
in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Widerspruchserklärung der Eltern
Mit den Testungen wollen wir neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden.
Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Damit die Schule die Testung planen kann und damit bei der Lieferung der Schnelltests an die Schule keine Zeit verloren geht und umgehend die anwesenden Schülerinnen und Schüler getestet werden können, bitte wir darum, einen möglichen Widerspruch unverzüglich bei der Schule einzureichen.
Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern.
Um sicher zu stellen, dass auch Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse ihren Willen ungehindert bekunden können, finden Sie das Formular in verschiedenen Sprachen im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die - bzw. deren Eltern – den Test verweigern
Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen.
Gebrauchsanweisung vom Schnelltest-Hersteller
Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse
Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden. Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler ist dann zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
D. Börger, Schulleiter
08.03.2021
Teilweise Rückkehr zum Präsenzunterricht ab dem 15. März
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, dem 15.03.2021 sollen alle Schülerinnen und Schüler wieder an einzelnen Tagen am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen.
Um auch weiterhin Infektionen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, werden einzelne Klassen und Jahrgangsstufen nur an zwei Tagen in der Woche in der Schule (Präsenzunterricht) und an drei Tagen mittels Videokonferenzen und Wochenplanaufgaben (Distanzunterricht) unterrichtet.
In der Schule, auf dem Schulgelände und bitte auch auf dem gesamten Schulweg sind die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.
Zudem müssen alle Schülerinnen und Schüler einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP-2-Maske tragen.
Alle weiteren Regeln, Absprachen und Verhaltensmaßnahmen besprechen wir dann jeweils an eurem ersten Schultag in der Schule.
Präsenzunterricht in der Schule:
Jahrgang 8 (8a & 8b) montags und dienstags von 8:00 Uhr bis 13:45 Uhr
Jahrgang 9 (9a & 9b) donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 13:45 Uhr
Jahrgang 10: 10A montags und dienstags von 8:00 Uhr bis 13:45 Uhr
10B donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 13:45 Uhr
Mittwochs finden das Langzeitpraktikum 10, Schule AKTIV für Jgst. 9 und zusätzlicher Sprachförderunterricht statt.
An den Tagen des Distanzunterrichts findet der Unterricht nach eurem neuen Stundenplan ausschließlich in „TEAMS“ statt.
Sobald die mobilen Endgeräte in der Schule eingetroffen sind, werden wir diese umgehend an die Erziehungsberechtigten aushändigen.
Wenn wir alle die geltenden Hygienemaßnahmen beachten, werden wir sicher alle gut durch die nächsten Wochen kommen.
Wir freuen uns alle sehr, euch bald alle wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.
Bis demnächst
Schulleitung & Kollegium der Geschwister-Scholl-Schule
22.01.2021
Zeugnisausgabe am 29. Januar 2021 / BAM / Langzeitpraktikum / Schule AKTIV
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das 1. Schulhalbjahr neigt sich dem Ende und die Halbjahreszeugnisse werden ausgegeben. Auf Grund der bestehenden Situation und um weitere Infektionen zu verhindern, werden in diesem Jahr die Halbjahreszeugnisse in Kopie auf dem Postwege zugestellt. Die Originale können je nach Dringlichkeit nach telefonischer Terminvereinbarung in der Schule abgeholt werden. Spätestens werden wir die Originale aber am ersten regulären Schultag nach Ende des Lockdown aushändigen.
Die BAM findet in diesem Jahr vom 25.01.2021 bis zum 29.01.2021 für die Jahrgänge 9 und 10 in digitaler Form statt. Die Klassenleitungen haben dies bereits mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Bitte informiert euch auf den angegebenen Seiten über eure Berufswünsche.
Das Langzeitpraktikum für die Klasse 10A kann ab dem 01.02.2021 stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie/Ihr bei der Klassenleitung.
Ob das Projekt „Schule AKTIV“ wieder anlaufen kann, wird in den kommenden Tagen geklärt. Hier werden wir uns mit den entsprechenden Schülerinnen und Schülern per Mail in Verbindung setzten.
Euer Schulleitungsteam
D. Börger & J. Habig
08.01.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kollegium wünscht Ihnen und Euch allen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.
Wie Sie/Ihr wahrscheinlich bereits aus den Medien entnommen haben, wird auch der weitere Verlauf des Schuljahres 2020/21 nicht normal verlaufen. Nach den Beschlüssen der Ministerkonferenz vom 05.01.2021, wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 8 – 10 bis zum 31.01.2021 weiter in Distanz erfolgen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den nächsten Tagen, spätestens aber am Montag, einen Stundenplan. Der Ablauf der kommenden drei Wochen wird mit den Schülerinnen und Schülern am Montag um 8:00 Uhr in einer Videokonferenz erläutert.
Der Unterricht wird dann in Form von Videokonferenzen und durch die Bearbeitung von Aufgaben erfolgen. Diese werden den Schülerinnen und Schülern per E-Mail oder durch Abholung in der Schule bereitgestellt. Die Besprechung, die Bewertung und die Abgabe der Aufgaben, werden von den betreffenden Fachlehrkräften mit den jeweiligen Schülergruppen besprochen.
Grundsätzliche Verhaltensregeln für die Videokonferenzen finden Sie/Ihr ebenfalls hier auf der Homepage.
Hier nun noch ein paar Hinweise für die Erziehungsberechtigten:
Wir sind uns als Schule sehr wohl über die zusätzliche Belastung in Ihren Familien durch den pandemiebedingten Distanzunterricht und die teilweise fehlende technische Ausstattung bewusst. Dennoch möchten wir versuchen, mit Ihnen gemeinsam eine bestmögliche Förderung Ihres Kindes zu erreichen. Dies bedarf allerdings auch Ihrer Mitarbeit.
Bitte sorgen sie dafür, dass Ihr Kind an den angebotenen Videokonferenzen teilnimmt und die gestellten Aufgaben fristgerecht bearbeitet.
Im Krankheitsfall Ihres Kindes teilen Sie dies bitte unverzüglich zwischen 7:30 Uhr und 7:50 Uhr telefonisch in der Schule mit oder per Mail an die jeweilige Klassenleitung.
Auch bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule oder die Klassenleitung, damit hier unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann.
Wir sind zuversichtlich, dass wenn wir alle gemeinsam zusammenarbeiten, wir auch weiterhin diese schwierige Situation meistern werden. Für die bereits bis hierher geleistete Zusammenarbeit möchten wir uns bedanken.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Ihr/euer Schulleitungsteam
D. Börger & J. Habig
Regeln zur Teilnahme an Videokonferenzen
1. Achte auf angemessene Kleidung, als wärst du in der Schule.
2. Suche dir einen ruhigen Ort, an dem keine Ablenkung z. B. Durch Geschwister stattfindet.
3. Logge dich pünktlich mit deinem vollständigen Namen in den Chatraum ein sobald du den Link bekommst (ca. 10 Minuten vor Beginn) und halte Material bereit, das du für die Konferenz brauchen könntest (Stifte, Hefte, Schulbuch etc.).
4. Orientiere dich im Chatraum. Überprüfe, ob du gesehen und gehört wirst. Am besten über die Chatfunktion.
5. Dein Mikrofon muss grundsätzlich ausgeschaltet und deine Kamera eingeschaltet sein. Wenn du etwas sagst, schaltest du es ein und dann sofort wieder aus. Vermeide Nebengeräusche.
6. Gesprächsregeln, die im Präsenzunterricht gelten, müssen auch hier eingehalten werden (andere ausreden lassen, konzentriert zuhören etc.). Ein respektvoller Umgang miteinander gilt auch für Videokonferenzen.
7. Teile deinen Bildschirm oder andere Seiten nur, wenn das ausdrücklich von deinem Lehrer verlangt wird.
8. Denke daran das Programm zu schließen, wenn die Konferenz beendet ist.
9. Das Mitschneiden der Videokonferenz sowie das Anfertigen von Screenshots sind strengstens untersagt.
10. Die Teilnahme an einer Videokonferenz ist, wenn sie von der Lehrkraft angesetzt ist, verpflichtend. Ein Fehlen in der Videokonferenz kann unterschiedliche Gründe haben. Neben Krankheit dürften technische Schwierigkeiten hier die häufigste Ursache sein. In dem Fall schreiben die Eltern eine kurze Nachricht an die betroffene Lehrkraft, um das Fehlen zu entschuldigen.
11. Gerade Verstöße gegen den respektvollen Umgang miteinander können unter Umständen zum Ausschluss von Schülern von Videokonferenzen führen.
Herzlich Willkommen auf unserer Homepage
Die Geschwister-Scholl-Schule ist eine katholische Hauptschule in Dorsten. Sie wird von Schülern/innen aus allen Stadtteilen Dorstens besucht. Als auslaufende Schule mit noch 9 Klassen werden ca. 190 Schüler/innen unterrichtet. Gemeinsames Lernen findet in je einer Klasse pro Jahrgang statt. Die Geschwister-Scholl-Schule ist eine gebundene Ganztagsschule (Nachmittagsunterricht an bis zu drei Tagen). Zum Kollegium gehören zurzeit 23 Lehrkräfte, davon zwei sonderpädagogische Lehrkräfte und eine Lehramtsanwärterin. Ein Schüler wird von einem IntegrationshelferIn begleitet. Die Geschwister-Scholl-Schule verfügt über sämtliche Fachräume und eine Sporthalle. Es bestehen intensive Kontakte zur benachbarten Pfarrgemeinde. Das tägliche Morgengebet und regelmäßige Gottesdienste sind wichtige Elemente im Bestreben um eine Bildung und Erziehung im Sinne des katholischen Bekenntnisses.
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